Abmeldung eines Wohnsitzes
Die Abmeldung eines Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik ist nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung kann ohne Abmeldebestätigung bei der neuen Meldebehörde erfolgen.
Eine Abmeldung ist zwingend erforderlich, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt oder ein Nebenwohnsitz aufgegeben wird.
Die Abmeldung eines Wohnsitzes kann schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Das Auszugsdatum und die Wegzugsadresse müssen angegeben werden.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Ansprechpartner:
Bürgerbüro des Markes Altomünster
Frau Schaffer
Tel. 08254 / 9997 - 16
Fax: 08254 / 9997 -716
e-mail: schaffer@altomuenster.de
Frau Schuster
Tel. 08254 / 9997 - 13
Fax: 08254 / 9997 - 713
e-mail: schuster@altomuenster.de
Frau Winzinger
Tel. 08254 / 9997 - 15
Fax: 08254 / 9997 - 715
e-mail: winzinger@altomuenster.de
Frau Schechner
Tel: 08254 / 9997 - 42
Fax: 08254 / 9997 - 742
e-mail: schechner@altomuenster.de