Herzlich Willkommen in Altomünster
Parkausweise für Schwerbehinderte
Personen, denen das Merkzeichen „aG“ oder „BI“ vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) auf Ihrem Schwerbehindertenausweis zugeordnet wurde, können einen Europäischen Schwerbehindertenparkausweis (blau) im Bürgerbüro beantragen.
Personen mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen bundesweiten Parkausweis (orange) beantragen, mit welchem deutschlandweit verschiedene Parkerleichterungen verbunden sind. Der Parkausweis gilt allerdings nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen.
Die Parkausweise haben eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte dafür mit:
- Personalausweis
- evtl. Betreuerausweis bzw. Vollmacht
- Schwerbehindertenausweis oder Einstufungsbescheid
- Lichtbild
Den Online-Antrag für den blauen Parkausweis finden Sie hier:
Weitere Infos erhalten Sie im
Ansprechpartner im Bürgerbüro
| Frau Achter | Bürgerbüro | 08254/9997-121 | |
| Frau Asam | Bürgerbüro | 08254/9997-123 | |
| Frau Thomas | Bürgerbüro | 08254/9997-122 |

