Schöffenwahl

In diesem Jahr findet für die Periode 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Aus den eingegangenen Bewerbungen haben wir eine Vorschlagsliste erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht München und das Amtsgericht Dachau gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 11.05.2023 bis 23.05.2023 im Rathaus Altomünster, St.-Altohof 1, 85250 Altomünster zu jedermanns Einsicht auf.

In der Vorschlagsliste werden folgende Daten aufgeführt: akademischer Grad, Familienname, gegebenenfalls abweichender Geburtsname, Vorname(n), Geburtsjahr Postleitzahl, Wohnort und der Gemeindeteil des Wohnortes.

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis zum 31.05.2023 schriftlich oder persönlich zu Protokoll erhoben werden.

Ein Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den entsprechenden Nummern der Schöffenbekanntmachung vom 27. Oktober 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 672) entweder nicht aufgenommen werden durften (Nummer 3) oder nicht aufgenommen werden sollten (Nummern 4 sowie 5.1 bis 5.6).

Nach erfolgter öffentlicher Auslegung wird die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht Dachau übermittelt. Durch einen unabhängigen Wahlausschuss werden dort aus den Vorschlagslisten aller Gemeinden und Städte des Amtsgerichtsbezirks im Laufe des Jahres 2023 die Schöffinnen und Schöffen gewählt.

Der Markt Altomünster erhält hierzu keine Informationen und kann insoweit keine Auskünfte erteilen.

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste finden Sie hier.