Öffnungszeiten Rathaus
Bürgerzeiten im Rathaus:
Montag bis Freitag von
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich Donnerstag von
13:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen nach entsprechender Terminvereinbarung gerne zur Verfügung
Die Gebühren belaufen sich jeweils auf 13,00 €, diese sind bei der Beantragung zu bezahlen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Der Personalausweis ist mitzubringen. Des Weiteren werden folgende Angaben benötigt: Geburtsname der Mutter, Verwendungszweck (ggf. Aktenzeichen), Anschrift des Empfängers (bei behördlichen Führungszeugnissen).
Einfaches Führungszeugnis online beantragen
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13,- € pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Der Link zum Online-Portal des BfJ
Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für
- die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe,
- eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis und die schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird. In der schriftlichen Aufforderung muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
Für die elektronische Antragstellung benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion; die nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erforderliche Bescheinigung muss in diesem Fall hochgeladen werden.