Dezentrale Testangebote für Besucher von Personen in Pflege-, Alten- und Behinderteneinrichtungen
Nach der aktuellen Rechtslage darf jeder Bewohner täglich höchstens von einer Person besucht werden. Diese Person muss über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen. Die diesem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Außerdem hat jeder Besucher zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
Vom 25. bis 27. Dezember 2020 darf die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests höchstens 72 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens vier Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.
PCR-Tests können nach wie vor zu den bekannten Zeiten am Bayerischen Testzentrum in Markt Indersdorf gemacht werden.
Die Antigen-Schnelltests werden von einigen Heimen sowie niedergelassenen Ärzten angeboten. Um die Einrichtungen - gerade über die Feiertage und über Silvester- zu unterstützen werden an folgenden Tagen dezentrale Antigen-Schnelltest angeboten: