Feuerwehreinsatz

Die Gemeinden können für Einsätze und Leistungen, ausgenommen sind natürlich Einsätze zur Brandbekämpfung oder Tätigkeiten die zur Rettung und Bergung von Menschen oder Tieren dienen, Kosten verlangen.

Das bedeutet für Sie, dass für Aufgaben die nicht im Pflichtbereich der Feuerwehr liegen, wie z. B. Keller auspumpen, Äste oder Bäume nach Sturmschäden entfernen, Kosten abgerechnet werden können. Die Leistungen der Feuerwehr können aufgrund spezieller Feuerwehrtechnik teuer sein. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, die Gefahr rechtzeitig zu beseitigen, hilft die Feuerwehr selbstverständlich die Gefahr zu beseitigen.  

Kostenpflichtig ist grundsätzlich, wer die Feuerwehr in Anspruch genommen hat oder wer zu Beseitigung der Gefahr verpflichtet ist.  

Tipp: Viele Leistungen werden von Versicherungen (KFZ-Haftplichtversicherung, Elementarschadenversicherung etc.) übernommen.  

Unsere Satzungen mit Angaben zu den aktuellen Gebühren finden Sie hier.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Sekretariat

Frau Sedlmayr