Gastschulverhältnis

Für öffentliche Grund- und Mittelschulen gilt Sprengelpflicht. Das heißt, es ist grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Einzugsgebiet (Schulsprengel) das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Falls Sie für Ihr Kind einen Gastschulantrag stellen möchten, sollte dieser bestenfalls im April vor der Einschulung abgegeben werden.

Den Antrag dazu finden Sie hier.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ihr Ansprechpartner

Herr Richter

Geschäftsleiter