Gewerbeummeldung

Wenn sich der Standort des Gewerbes innerhalb Altomünsters ändert oder eine Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit/en erfolgen soll, ist eine Ummeldung erforderlich.

Wenn Sie das Gewerbe auf Tätigkeiten erweitern, die erlaubnispflichtig sind, legen Sie bitte eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis bei, für Tätigkeiten im Vollhandwerk bitte eine Kopie der Handwerkskarte.

Bei einer Änderung des Gewerbetreibenden ist eine Abmeldung und Neuanmeldung erforderlich.

 

Den Online-Antrag finden Sie hier:

 

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeummeldung
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Die Gebühr beträgt 50 €.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Anzeige eines Gewerbes zur Verfügung zu stellen und anschließend an die Gewerbebehörde zu übermitteln. Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanzeige Ihrer zuständigen Gemeinde ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an. 

  

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminbuchung.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Achter

Frau Asam

Frau Thomas