Kindergärten und -krippe im Markt Altomünster
Der Markt Altomünster hat in den letzten Jahren ein vielfältiges, professionelles und flexibles Kinderbetreuungsangebot geschaffen:
- Einzelintegration je nach Bedarf
- Betreuung von Kindern auch schon unter drei Jahren im Kindergarten im Einzelfall
- umfangreiche Öffnungszeiten
- flexible Buchungszeiten- ganzjährige Betreuung bis auf 15 Arbeitstage in den Sommerferien
- modernisierte Gebäude mit einer "Kinderküche", Intensivräumen und fantasievoll gestalteten, hauseigenen Spielplätzen, nach Möglichkeit warmes Mittagessen in den "langen Gruppen"
- ganzheitliche, individuell abgestimmte Förder- und Bildungsprogramme
- gut geschultes, erfahrenes pädagogisches Personal mit verschiedenen Zusatzausbildungen
Unser Ziel ist es, Ihr Kind selbständig, selbstbewusst, sowie fit für den Alltag und die Schule zu machen.
Pädagogische Konzeption:
- Einrichtungsübergreifende Konzeption
- Konzeption Kindergarten Altomünster "Die kleinen Strolche"
- Konzeption Kindergarten Pipinsried
- Konzeption Kindergarten Oberzeitlbach
- Konzeption Naturkindergarten Wollomoos
Das Kinderschutzkonzept finden Sie hier.
Betreuungskosten für die Kindergärten:
Buchungszeit | Elternentgelt ab 09/2023 | Elternentgelt ab 01/2024 |
4 h bis 5 h | 173,04 € | 222,36 € |
5 h bis 6 h | 207,48 € | 266,61 € |
6 h bis 7 h | 241,92 € | 310,87 € |
7 h bis 8 h | 276,36 € | 355,12 € |
8 h bis 9 h | 310,80 € | 399,38 € |
9 h bis 10 h | 345,24 € | 443,63 € |
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung des Marktes Altomünster, reduziert sich das Nutzungsentgelt für das zweite Kind. Bitte fragen Sie bei uns an.
Die Kindergärten in Altomünster und Oberzeitlbach bieten ein warmes Mittagessen an. Die Kosten werden zusätzlich zum Elternentgelt erhoben und können auf den Seiten der jeweiligen Kingergärten nachgelesen werden.
Die Betreuungskosten für die Kinderkrippe entnehmen Sie bitte der Homepage des BRK.
Der gewährte Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,00 € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Hier finden Sie: