Ablesung Abzugs- und Hauszähler 2025

10. Januar 2025 : Bitte melden Sie den aktuellen Stand Ihres Haus-, Garten- oder Stallwasserzählers und Regenwassersammelanlagen für die Schmutzwasserabrechnung 2025

Nach den Regelungen der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung kann bei der jährlichen Abwassergebühr vom Frischwasserbezug derjenige Anteil abgezogen werden, der für die Bewässerung von Gartenflächen verbraucht wird.

Voraussetzung ist jedoch, dass ein entsprechender Zwischenzähler eingebaut und der Gemeinde gemeldet wurde. Zur Abrechnung der Kanalgebühren 2025 ist es erforderlich, dass Sie den Stand des Abzugs- bzw. Hauszählers ablesen und der Gemeindeverwaltung bis zum 16.01.2026 mitteilen. Das können Sie hier tun.

Überprüfen Sie bei dieser Gelegenheit bitte auch das Eichdatum Ihres Zählers. Eine Berücksichtigung des Abzuges ist nur möglich, wenn es sich um einen geeichten Zähler innerhalb der Eichzeit handelt! Die Eichzeit beläuft sich auf sechs Jahre.

Bei Fragen stehen Ihnen gerne Frau Bogenhauser unter Tel.: 08254/9997-244 und Herr Boosz unter Tel.: 08254/9997-231 zur Verfügung, gerne auch per E-Mail an finanzverwaltung@altomuenster.de.