Stichwahl am 22. März 2026 - Wichtige Hinweise für Wählerinnen und Wähler
Informationen zur Briefwahl
Wenn Sie bereits online für die Wahl am 08.03.2026 Briefwahl beantragt haben, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl werden Ihnen automatisch zugesendet, da bei der ursprünglichen Beantragung der Briefwahl der Versand der Unterlagen für eine mögliche Stichwahl standardmäßig vorgesehen ist.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie bei Ihrer ursprünglichen Beantragung den Versand der Briefwahlunterlagen für eine Stichwahl ausdrücklich abgewählt haben, erhalten Sie keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl.
Wenn Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausgefüllt haben, muss die Stichwahl im Antrag ausdrücklich angekreuzt worden sein, damit Ihnen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch per Post zugesendet werden.
Wurde dieses Feld nicht angekreuzt, erhalten Sie keine Unterlagen für die Stichwahl.
Wir bitten in jedem Fall um etwas Geduld – der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt automatisch in den nächsten Tagen
Wahl im Wahllokal
Für die Stimmabgabe im Wahllokal benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung.
Es genügt, wenn Sie ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) mitbringen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Wahlamt 08254 / 9997-120 der Gemeinde gerne zur Verfügung.
Den Link zu unserere Informationsseite finden Sie hier.