Kommunalwahl 2026

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild. Wir arbeiten daran und bitten um Ihr Verständnis.

Nach Schließung der Wahllokale informieren wir Sie umfassend über den aktuellen Stand der Auszählung.
Wir halten Sie laufend über die vorläufigen Wahlergebnisse auf dem neuesten Stand:

Bürgermeister

Gemeinderat

Landrat

Kreistag

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 08. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt.

Wer wird gewählt?

  • Erster Bürgermeister oder Bürgermeisterin
  • Mitglieder des Marktgemeinderates
  • Landrat oder Landrätin
  • Mitglieder des Kreistages


Wer darf wählen?

  • Alle Deutschen und Unionsbürger*innen
  • 18. Lebensjahr vollendet
  • seit mindestens zwei Monaten in Markt Altomünster mit Hauptwohnung wohnhaft


Wo wird gewählt?

Wer wahlberechtigt ist, kann im Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen

Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:

  • Am einfachsten direkt über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • Über das Rathaus Service-Portal https://serviceportal.komuna.net/9174111/wahlschein/start
    Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum 02.03.2026 23:00 Uhr möglich
  • Per Post: Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen und in einem frankierten Umschlag an: 

    Markt Altomünster
    Wahlamt
    St.-Altohof 1
    85250 Altomünster
    senden.
  • Persönlich abholen


Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, denken Sie bitte an die Vollmacht.

Bitte stellen Sie sicher, dass der Rücklauf der Briefwahlunterlagen rechtzeitig erfolgt.

Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag im Rathaus Altomünster (Rathausbriefkasten) eingegangen sind.

Probestimmzettel zur Gemeinderats- und Kreistagswahl

Kommunalwahlen können kompliziert wirken, besonders die Kreistagswahl. Damit am Wahltag alles reibungslos klappt, lohnt es sich, den Ablauf vorher einmal zu üben.
Die Gemeinde Altomünster bietet dafür Probestimmzettel an. So können Sie sich in Ruhe mit dem Wahlvorgang vertraut machen und sicherstellen, dass Ihr Stimmzettel gültig ist.
Für die Gemeinderats- und die Kreistagswahl gibt es jeweils eigene Probestimmzettel. Probieren Sie sie aus – egal, ob Sie am Wahltag im Wahllokal oder per Briefwahl wählen – so wissen Sie genau, wie Sie Ihre Stimmen richtig abgeben.


Sie finden die Probestimmzettel direkt hier:
für die Gemeinderatswahl und für die Kreistagswahl.


Nutzen Sie dieses Angebot, um gut vorbereitet und sicher Ihre Stimme abzugeben.

Am Wahlabend können Sie hier auch die Hochrechnungen verfolgen.

Fragen und Antworten

Auf der Homepage des Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration finden Sie ein Video, das anschaulich erklärt, wie Sie Ihre Stimmen abgeben können. Zudem steht Ihnen dort eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen und Antworten zur Verfügung.

Außerdem können Sie folgende Broschüren abrufen:

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl

Bekanntmachung über die Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Gemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters.

Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses

 

Ihre Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Achter

Frau Asam

Frau Thomas