Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Sie nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken. Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden. Sie können die Befreiung von der Ausweispflicht erst zu dem Zeitpunkt beantragen, wenn Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind.

Den Antrag finden Sie hier.

 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Achter
Ansprechpartnerin
08254/9997-13
Frau Kellerer
Ansprechpartnerin
08254/9997-42
Frau Thomas
Ansprechpartnerin
08254/9997-15