Feuerwerk

Jedes Abbrennen von Feuerwerk ist anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Das Feuerwerk ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrenntermin bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Die Gebühr beträgt 35,00 Euro.

Dies gilt nicht für das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) zum Jahreswechsel.

 

Den Online Antrag finden Sie hier:

Alternativ können Sie auch dieses Formular verwenden.

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Achter
Ansprechpartnerin
08254/9997-13
Frau Kellerer
Ansprechpartnerin
08254/9997-42
Frau Thomas
Ansprechpartnerin
08254/9997-15