Fundsachen

Sie haben etwas verloren?

Die aktuellen Fundgegenstände finden Sie hier.

Diese können vom Eigentümer während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeholt werden.


Sie haben etwas gefunden?

Jeder der einen Gegenstand findet, ist verpflichtet, dem Verlierer oder dem Eigentümer innerhalb von 3 Tagen Anzeige zu machen. Ist der Empfangsberechtigte unbekannt, so ist der Fund dem Fundamt bzw. der örtlichen Polizeidienststelle anzuzeigen. Bei der Polizei abgegebene Fundgegenstände werden an uns weitergeleitet und registriert.

Fundgegenstände können Sie im Rathaus - Bürgerbüro, EG, Zi. 01 abgeben. Dazu verwenden Sie bitte dieses Formular.
Fundtiere bitte im Tierheim Dachau, Roßwachtstr. 33, Tel. 08131 / 53610 abgeben. Fundräder werden im gemeindlichen Bauhof aufbewahrt. 


Aufbewahrungsfrist 

Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Achter

Frau Thomas