Gewerbeanmeldung
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe aufnehmen, sind Sie verpflichtet, dies bei uns anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt ebenso für folgende Fälle:
- die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle,
- die Verlegung des Betriebs innerhalb oder nach Altomünster.
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb nach Altomünster verlegen, genügt die Anmeldung bei uns – eine Abmeldung bei der bisherigen Gewerbebehörde ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.
Den Online-Antrag finden Sie hier:
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Formular der Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit)
- bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
- bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte
- bei Verlegung des Betriebes in einen neuen Meldebezirk: Bestätigung der Abmeldung
Die Gebühr beträgt 50 €.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminbuchung.
Bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist die online-Registrierung über www.elster.de verpflichtend. In der Rubrik „Formulare & Leistungen, alle Formulare" füllen Sie bitte den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus und übermitteln ihn elektronisch an das Finanzamt. Weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer sind auch unter www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender zu finden.
Weitere Infos erhalten Sie im
Ansprechpartner im Bürgerbüro
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Telefon: 08254/9997-121
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Telefon: 08254/9997-123
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Telefon: 08254/9997-122
