Gewerbeanmeldung
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe aufnehmen, sind Sie verpflichtet, dies bei uns anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt ebenso für folgende Fälle:
- die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle,
- die Verlegung des Betriebs innerhalb oder nach Altomünster.
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb nach Altomünster verlegen, genügt die Anmeldung bei uns – eine Abmeldung bei der bisherigen Gewerbebehörde ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.
Den Online-Antrag finden Sie hier:
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Formular der Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit)
- bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
- bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte
- bei Verlegung des Betriebes in einen neuen Meldebezirk: Bestätigung der Abmeldung
Die Gebühr beträgt 50 €.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Anzeige eines Gewerbes zur Verfügung zu stellen und anschließend an die Gewerbebehörde zu übermitteln. Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanzeige Ihrer zuständigen Gemeinde ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminbuchung.
Bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist die online-Registrierung über www.elster.de verpflichtend. In der Rubrik „Formulare & Leistungen, alle Formulare" füllen Sie bitte den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus und übermitteln ihn elektronisch an das Finanzamt. Weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer sind auch unter www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender zu finden.
Weitere Infos erhalten Sie im
Ansprechpartner im Bürgerbüro
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Telefon: 08254/9997-121
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Telefon: 08254/9997-123
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Telefon: 08254/9997-122
