Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe aufnehmen, sind Sie verpflichtet, dies bei uns anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt ebenso für folgende Fälle:

  • die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle,
  • die Verlegung des Betriebs innerhalb oder nach Altomünster.

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb nach Altomünster verlegen, genügt die Anmeldung bei uns – eine Abmeldung bei der bisherigen Gewerbebehörde ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.

  

Den Online-Antrag finden Sie hier:

 

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Formular der Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit)
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
  • bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte
  • bei Verlegung des Betriebes in einen neuen Meldebezirk: Bestätigung der Abmeldung

Die Gebühr beträgt 50 €.

 

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminbuchung.

Bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist die online-Registrierung über www.elster.de verpflichtend. In der Rubrik „Formulare & Leistungen, alle Formulare" füllen Sie bitte den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus und übermitteln ihn elektronisch an das Finanzamt. Weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer sind auch unter www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender zu finden.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Achter

Frau Asam

Frau Thomas