Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies bitte anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Die Anmeldung muss vor oder spätestens mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.

 

Den Online-Antrag finden Sie hier:

 

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Formular der Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit)
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
  • bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte
  • bei Verlegung des Betriebes in einen neuen Meldebezirk: Bestätigung der Abmeldung

Die Gebühr beträgt 50 €.

 

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminbuchung.

Bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist die online-Registrierung über www.elster.de verpflichtend. In der Rubrik „Formulare & Leistungen, alle Formulare" füllen Sie bitte den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus und übermitteln ihn elektronisch an das Finanzamt. Weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer sind auch unter www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender zu finden.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Achter

Frau Thomas