Grundsteuer

Für Grundbesitz, der im Altomünsterer Gemeindegebiet liegt, wird durch den Markt Grundsteuer erhoben.

Die Grundsteuer muss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bzw. des Grundstücks bezahlen. Wird das Grundstück vermietet, kann die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieterin bzw. den Mieter umgelegt werden.

Bei der Grundsteuer wird unterschieden zwischen:
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Hebesatz von 370%.
Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke mit einem Hebesatz von 330%.

Die Grundsteuer ist in vier Teilbeträgen in der Regel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die Höhe der Grundsteuer hängt von der Bewertung des Grundstückes ab. Die Bewertung und Festsetzung der Höhe ist an die Feststellungen des Finanzamtes gebunden.
Da der Markt an die Festlegung des Finanzamtes gebunden ist, können Einwände daher nur bei dem zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.

Zuständiges Finanzamt für das Gemeindegebiet Altomünster:
Finanzamt Dachau, Bürgermeister-Zauner-Ring 2, 85221 Dachau, Telefon: 08131/7010

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Zusätzlich finden Sie einen interessanten Flyer über die Neuerungen hier. Die wichtigsten Fragen und Antworten können Sie hier nachlesen.

Eine Checkliste als zusätzliche Hilfestellung zur Abgabe der Grundsteuererklärung haben wir für Sie hier hinterlegt. Sie bietet eine Übersicht darüber, welche Daten auf den Grundsteuer-Vordrucken abgefragt werden und wo diese zu finden sind.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Steueramt

Frau Knöferl