Hunde

Hunde in der Gemeinde – Regeln für ein gutes Miteinander
In Bayern gibt es keine gesetzliche und einheitliche Regelung zur Leinenpflicht bei Hunden. Diese regeln die Gemeinden in ihrem eigenen Wirkungskreis selber. Da es immer wieder Beschwerden zu diesem Thema gibt, möchte das Ordnungsamt des Marktes Altomünster informieren und sensibilisieren. Generell gilt: Wo viele Menschen sind, sollten Hunde angeleint werden.

Nach der Hundeverordnung des Marktes Altomünster müssen große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet angeleint werden (max. 1,50 m lange Leine -Hundeverordnung des Marktes Altomünster).
Ganz allgemein gilt der Grundsatz: Den Hund lieber einmal zu viel als zu wenig an die Leine nehmen.

Auf Kinderspielplätzen und deren Umgebung und auf Friedhöfen dürfen große Hunde und Kampfhunde überhaupt nicht mitgeführt werden.

Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die vorsätzliche Verletzung der Anleinpflicht mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Die Gemeindeverwaltung appelliert daher an die Hundeführer darauf zu achten, dass die Anleinpflicht eingehalten wird.

Die komplette Hundeverordnung können Sie hier nachlesen. 

Hundesteuer

Hundesteuermarke

Beantragung einer Erlaubnis zum Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

Standorte Hundetoiletten