Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund besitzen, ist Hundesteuer zu entrichten.

Die jährliche Gebühr für den ersten Hund beträgt 60 Euro, für den zweiten Hund 100 Euro und für jeden weiteren 120 Euro.

Für den ersten Kampfhund bezahlen Sie jährlich 600 Euro, für den zweiten Kampfhund 1000 Euro und für jeden weiteren 1200 Euro.

 

Online Anträge finden Sie hier:

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 23.12.2015 (Hundesteuersatzung)

Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung)

 

Ansprechpartner im Steueramt

Herr Boosz

Frau Kellerer