Osterfeuer

Osterfeuer gehören in Altomünster schon seit langer Zeit zur Tradition. Sie werden am Samstag vor Ostern als Volksbrauch entzündet.

Bitte beachten Sie vorweg, dass das Osterfeuer anzeigepflichtig ist. Spätestens zwei Wochen vor Ostersamstag müssen die Osterfeuer beim Markt Altomünster, St.-Altohof 1, 85250 Altomünster angemeldet sein, da eine Überprüfung der Brennplätze noch möglich sein muss.

Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern unterliegt keinen spezifischen, abfallrechtlich vergleichbaren Vorschriften und fällt daher nicht in den Regelungsbereich der Pflanzenabfallverordnung. Jedoch sind bei dieser Art des Abbrennens gewisse Auflagen einzuhalten, damit mögliche Gefahren oder Nachteile für Menschen, Tiere und Umweltgüter vorgebeugt werden können.

 

Den Online Antrag finden Sie hier:

Alternativ können Sie auch dieses Formular verwenden.  

 
Bitte beachten Sie das betreffende Merkblatt.

 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Achter

Frau Thomas