Übermittlungssperre

Es besteht die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen.

Sie können folgende Übermittlungssperre(n) beantragen:

  • Politische Parteien
  • Alters- / Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Religionsgesellschaft
  • Internetauskünfte
  • Bundesamt für Wehrverwaltung

Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss.

Die Beantragung ist gebührenfrei.

 

Online Anträge finden Sie hier:

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Achter

Frau Thomas