Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

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Ansprechpartner im Standesamt

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Schaffer
Ansprechpartnerin
08254/9997-16
Frau Scholz
Ansprechpartnerin
08254/9997-49