Veranstaltungen
Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung, ist dies bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Den Antrag finden Sie hier.
Soll die Veranstaltung mit Bewirtung (Ausschank von alkoholischen Getränken) erfolgen, ist zusätzlich zur Veranstaltungsanzeige das Formular "Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 GastG" auszufüllen. Den Antrag finden Sie hier.
Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung sollte so früh wie möglich schriftlich bei der Gemeinde gestellt werden.
Veranstaltungen mit mehr als 200 erwarteten Besuchern in nicht dafür bereits genehmigten Räumen sind beim Bauamt im Landratsamt Dachau anzuzeigen. Den Antrag finden Sie hier.
Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt des Landratsamtes Dachau: "Hallenfeste – Vorübergehende Verwendung von Räumen".
Hier finden Sie die weiteren erforderlichen Formulare, abhängig von der jeweils geplanten Veranstaltung, die der Markt Altomünster benötigt:
- Versicherungsbestätigung
- Mitteilung der verantwortlichen Personen
- Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen
- Meldung einer mobilen Trinkwasseranlage
Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Auflagen:
- Hinweise zur Trinkwasserversorgung
- Leitfaden für lebensmittelrechtliche Vorschriften
- Auflagen zum Immissionsschutz für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
- Auflagen zur Gestattung
- Auszug aus dem Jugendschutzgesetz
- Jugendschutz - verständlich erklärt
Informationen des Landratsamtes für Vereine finden Sie hier.
Einen interessanten "Leitfaden für Vereinsfeiern" der Bayerischen Staatskanzlei, in dem sämliche Themengebiete abgedeckt sind, finden Sie hier.
Weitere Infos erhalten Sie im
Ansprechpartner im Bürgerbüro
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Frau
Achter
Ansprechpartnerin
|
08254/9997-13 | ewo@altomuenster.de | ||
Frau
Kellerer
Ansprechpartnerin
|
08254/9997-42 | ewo@altomuenster.de | ||
Frau
Thomas
Ansprechpartnerin
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08254/9997-15 | ewo@altomuenster.de |