Anmeldung (Zuzug) / Ummeldung (Umzug)

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Altomünster ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung anmelden. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb des Gemeindegebietes. Hauptwohnsitz ist die vorwiegend genutzte Wohnung des Einwohners.

Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

  • sämtliche Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Wohnungsgeberbestätigung (Formular siehe unten)
  • standesamtliche Urkunde
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Kindern, wenn nicht beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind beziehen
  • ggf. Betreuerausweis
  • ggf. Promotionsurkunde

Die An- und Ummeldung ist gebührenfrei.

 

Formulare zum Herunterladen:

Wohnungsgeberbestätigung

An- und Ummeldung

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes

 

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminbuchung.

 

Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bürgerbüro

Frau Achter

Frau Thomas