Hygienekonzept
Schutz- und Hygienekonzept für Straßenmusik
- Zwischen allen Personen, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung gilt, wird ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten; bei Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ein Mindestabstand von 2,0 m. Beim Einsatz von Querflöten beträgt der Abstand mindestens 3,0 m nach vorne.
- Die Straßenmusiker stellen gut sichtbar ein großes Schild mit der Aufschrift „Bitte achten Sie auf Abstand" auf. Die Straßenmusiker achten auf die Einhaltung des Abstandes.
- Es findet kein Durchpusten des Blasinstruments beim Ablassen des Kondensats statt. Das Kondensat wird vom Musiker mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt.
- Bei Blasinstrumenten ist ein Tausch oder eine Nutzung durch mehrere Personen ausgeschlossen. Eine Nutzung von sonstigen Musikinstrumenten durch mehrere Personen kann nur nach vollständiger Desinfizierung stattfinden.
- Die Darbietung ist sofort zwingend abzubrechen sobald sich eine Menschenansammlung bildet.
Vom Besuch und von der Mitwirkung der Darbietung sind folgende Personen (Besucherinnen und Besucher/Mitwirkende) ausgeschlossen:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion.
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-Patienten) und/oder Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen. Zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen.
- Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
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