Ablesung Abzugs- und Hauszähler 2023
Nach den Regelungen der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung kann bei der jährlichen Abwassergebühr vom Frischwasserbezug derjenige Anteil abgezogen werden, der für die Bewässerung von Gartenflächen verbraucht wird.
Voraussetzung ist jedoch, dass ein entsprechender Zwischenzähler eingebaut und der Gemeinde gemeldet wurde. Zur Abrechnung der Kanalgebühren 2023 ist es erforderlich, dass Sie den Stand des Abzugs- bzw. Hauszählers ablesen und der Gemeindeverwaltung bis zum 08.01.2024 mitteilen. Das können Sie hier tun.
Überprüfen Sie bei dieser Gelegenheit bitte auch das Eichdatum Ihres Zählers. Eine Berücksichtigung des Abzuges ist nur möglich, wenn es sich um einen geeichten Zähler innerhalb der Eichzeit handelt! Die Eichzeit beläuft sich auf sechs Jahre.
Bei Fragen steht Ihnen gerne Herr Boosz unter Tel.: 08254/999730 oder tobias.boosz@altomuenster.de zur Verfügung.