Gewässerrandstreifen

13. Januar 2023 : Gewässerrandstreifen nehmen in eine immer größer werdende Rolle ein. Sie dienen der Vernetzung von Landschafts- und Lebensräumen, vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen aus der Landwirtschaft, wirken der Gewässererwärmung durch Beschattung beispielsweise durch Bäume, Sträucher oder Hochstaudenfluren entgegen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern. Die Gewässer im Landkreis Dachau wurden in den vergangenen Monaten vor Ort begutachtet und anhand bayernweiter einheitlicher Kriterien eingestuft.
Gewässerrandstreifen

Was bedeutet dies für die Landwirtschaft?

Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem fünf Meter breiten Streifen beiderseits eines natürlichen oder naturnahen Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich. An den großen natürlichen Gewässern, wie beispielsweise die Amper, sind es auf staatlichen Grundstücken zehn Meter.

Alle betroffenen Landwirte müssen bereits jetzt an eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern einen Gewässerrandstreifen einhalten. An künstlichen Gewässern sowie an Verrohrungen, Straßenseitengräben, die Bestandteile der Straße sind, und an „grünen Gräben“ ohne Wasserführung und mit eindeutigem Grasbewuchs sind hingegen keine Gewässerrandstreifen erforderlich. Wer ufernahe Grundstücke bewirtschaftet, erhält mit den vom Wasserwirtschaftsamt veröffentlichten Karten Klarheit und Planungssicherheit. Diese finden Sie hier.

Betroffene Grundstückseigentümer haben sechs Wochen Zeit, um Rückmeldung an das Wasserwirtschaftsamt zu geben. Hinweise und strittige Gewässerabschnitte werden noch einmal geprüft. Danach wird die finale Kulisse an das Landesamt für Umwelt übergeben. Dieses veröffentlicht sie zum 1. Juli im Umwelt-Atlas Bayern .