Inspektion der Grundstücksentwässerung

30. September 2020 : Der Markt Altomünster und die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Abwasserleitungen regelmäßig zu überprüfen und bei Schäden entsprechend zu sanieren.
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Scherbenbildung im Kanal

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Wurzeleinwuchs im Kanal

Aus undichten Kanälen und Leitungen kann Abwasser austreten und das umgebende Erdreich bzw. das Grundwasser verunreinigen. Liegt ein undichter Kanal in wasserführenden Bodenschichten, kommt es durch Eindringen von Grundwasser zu einem erhöhten Fremdwasseranteil im Abwasserstrom und damit zu höheren Kosten und unter Umständen auch zu betrieblichen Schwierigkeiten auf der Kläranlage.

Der Markt Altomünster und die Grundstückseigentümer sind deshalb verpflichtet, die Abwasserleitungen regelmäßig zu überprüfen und bei Schäden entsprechend zu sanieren.

Weitergehende Informationen zu den Aufgaben des Grundstückseigentümers können Sie dem
Informationsschreiben des Marktes Altomünster und
den Broschüren des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Private Abwasserleitungen prüfen und sanieren und
Inspektion und Sanierung kommunaler Abwasserkanäle
entnehmen.

Bitte achten Sie bei der Beauftragung der Prüfung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage darauf, dass die von Ihnen ausgewählte Firma geeignet ist, diese Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen, und einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen kann. Die Hinweise zur Wahl eines Fachbetriebs finden Sie hier. Sie führen die Anforderungen an die technische Ausrüstung eines Fachbetriebs auf und können Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen.

Die ausführende Firma hat ein Protokoll über den Zustand der untersuchten Leitungen zu erstellen. Hierzu ist zwingend das Protokoll über die Prüfung der Grundstücksentwässerung zu verwenden.

Nach Durchführung der Prüfung ist das Protokoll zusammen mit den Anlagen innerhalb von 4 Wochen dem Markt Altomünster vorzulegen.

Hier finden Sie ein Protokoll über die Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage.

Und hier ist ein Hinweis zur Wahl des Fachbetriebs hinterlegt.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der gemeindlichen Bauverwaltung
Herr Krimmer, Tel. 08254/9997-25,
Herr Kreitmair Tel. 08254/9997-23 und
Herr Kiermeier Tel. 08254/9997-24
gern zur Verfügung.