Kulturfonds Bayern 2023: Jetzt bewerben!
Aus dem Fonds, den der Freistaat Bayern 1996 ins Leben gerufen hat, werden kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert, jedoch keine laufenden Betriebskosten. Bedingung für eine Unterstützung ist, dass die Projekte von überörtlicher oder überregionaler Bedeutung sind. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro können daher nicht gefördert werden. Von einer Unterstützung ausgenommen sind außerdem Maßnahmen auf dem Stadtgebiet von München und Nürnberg, sofern keine bayernweite Bedeutung vorliegt.
Für Veranstaltungsreihen ist eine Anschubfinanzierung für die Startphase möglich. Die Förderung ist auf 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt. Eine Antragstellung ist nur für Projekte möglich, die noch nicht begonnen wurden.
Wer jetzt selbst aktiv werden und sich mit einem innovativen Projekt um eine Förderung für das Jahr 2023 bewerben möchte, findet ausführliche Informationen und Hinweise zum Kulturfonds Bayern – Bereich Kunst auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie der Regierung von Oberbayern. Für Fragen steht das Team Kulturpflege der Regierung von Oberbayern unter der E-Mail-Adresse kulturpflege@reg-ob.bayern.de gerne zur Verfügung.