Kindergärten und -krippe im Markt Altomünster

Liebe Eltern,

das Anmeldeformular der gemeindlichen Kindergärten für das neue Kindergartenjahr 2024/2025 sowie für das laufende Kinderbetreuungsjahr 2023/2024 finden Sie hier.

Hier gehts zur Homepage für die Anmeldung bei


Nähere Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst.


Der Markt Altomünster hat in den letzten Jahren ein vielfältiges, professionelles und flexibles Kinderbetreuungsangebot geschaffen:

  • Einzelintegration je nach Bedarf
  • Betreuung von Kindern auch schon unter drei Jahren im Kindergarten im Einzelfall
  • umfangreiche Öffnungszeiten
  • flexible Buchungszeiten- ganzjährige Betreuung bis auf 15 Arbeitstage in den Sommerferien
  • modernisierte Gebäude mit einer "Kinderküche", Intensivräumen und fantasievoll gestalteten, hauseigenen Spielplätzen, nach Möglichkeit warmes Mittagessen  in den "langen Gruppen"
  • ganzheitliche, individuell abgestimmte Förder- und Bildungsprogramme
  • gut geschultes, erfahrenes pädagogisches Personal mit verschiedenen Zusatzausbildungen 

Unser Ziel ist es, Ihr Kind selbständig, selbstbewusst, sowie fit für den Alltag und die Schule zu machen. 

 

Pädagogische Konzeption:

Das Kinderschutzkonzept finden Sie hier.

 

Betreuungskosten für die Kindergärten:

Buchungszeit Elternentgelt
4 h bis 5 h 222,36 €
5 h bis 6 h 266,61 €
6 h bis 7 h 310,87 €
7 h bis 8 h 355,12 €
8 h bis 9 h 399,38 €

Im o.g. Elternentgelt ist der staatliche Zuschuss in Höhe von 100,00 € pro Kind und Monat noch nicht berücksichtigt. Der gewährte Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung im Markt Altomünster, reduziert sich das Elternentgelt für das zweite Kind um 20% und für das dritte Kind um 40%.

Die Kindergärten in Altomünster und Oberzeitlbach bieten ein warmes Mittagessen an. Die Kosten werden zusätzlich zum Elternentgelt erhoben.

Die Betreuungskosten für die Kinderkrippe entnehmen Sie bitte der Homepage des BRK.

Hier finden Sie: