Sondernutzung
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt wird. Eine solche Sondernutzung bedarf der Erlaubnis und darf erst nach Erteilung der Erlaubnis ausgeübt werden.
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Erlaubnis für eine zeitlich befristete Sondernutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Parkplatzabsperrungen für einen Umzug
Verkehrssicherung und Plakatierung für Veranstaltungen
Werbung und Plakatierung / Werbeträger
Ansprechpartner im Bauamt
Herr
Kiermeier
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Telefon: 08254/9997-24