Werbung und Plakatierung / Werbeträger
Für die Werbung und Plakatierung benötigen wir zusätzlich zu untenstehendem Antrag folgende Unterlagen:
- Lageplan über die geplante Werbung
- Eine Kopie der Werbung mit Angabe der Maße
Den Bereich, in welchem eine Plakatierung verboten ist, finden Sie hier.
Frist für Einreichung:
Anträge für eine Sondernutzung sind mit allen nötigen Angaben mindestens eine Woche vor Beginn zu stellen.
Verlängerungen:
Verlängerungen sind rechtzeitig und vollständig mit allen nötigen Angaben einzureichen.
Gebühr:
Für das Aufstellen von Werbeträgern wird ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 31,00 € erhoben.
Wahlwerbung ist kostenfrei.
Den Online Antrag finden Sie hier:
Weitere Infos erhalten Sie im
Ansprechpartner im Bauamt
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Telefon: 08254/9997-24