Werbung und Plakatierung / Werbeträger

Für die Werbung und Plakatierung benötigen wir zusätzlich zu untenstehendem Antrag folgende Unterlagen:

  • Lageplan über die geplante Werbung
  • Eine Kopie der Werbung mit Angabe der Maße

 

Den Bereich, in welchem eine Plakatierung verboten ist, finden Sie hier.

 

Frist für Einreichung:

Anträge für eine Sondernutzung sind mit allen nötigen Angaben mindestens eine Woche vor Beginn zu stellen.

 

Verlängerungen:

Verlängerungen sind rechtzeitig und vollständig mit allen nötigen Angaben einzureichen.

 

Gebühr:

Für das Aufstellen von Werbeträgern wird ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 31,00 € erhoben.
Wahlwerbung ist kostenfrei.

 

 Den Online Antrag finden Sie hier:

 

 Weitere Infos erhalten Sie im

 

Ansprechpartner im Bauamt

Herr Kiermeier